Der Kater von Hannover

Alles für den Kater, so könnte man den Prozess nennen, der in Hannover stattfand. In einem kleinen Zimmer des Amtsgerichtes in Hannover wurde über das Sorgerecht für einen Kater entschieden.

Der rot-gestreifte Stubentiger darf bei seinem Herrchen bleiben, so entschied Richter Peter Buchmann. Vorausgegangen war ein mehrtägiger Prozess mit 15 Zeugen.

Ein ehemaliger Nachbar der Familie hatte den Kater für sich beansprucht und war deshalb vor Gericht gezogen. Das Urteil wurde nicht in einem großen Verhandlungssaal gesprochen sondern in einem schlichten Zimmer. Hier saß lediglich die Familie des Katers.

Der Kläger war während des ganzen Prozesses nicht anwesend.

Richter Buchmanns Entscheidung fiel eindeutig aus;

Der Kläger habe nicht nachweisen können, das der Kater ihm gehöre, begründete er.

Die Familie ist erst einmal sehr erleichtert und der Sohn strahlt über das ganze Gesicht. Wir wollen hoffen, dass jetzt erst einmal Ruhe ist. So der Vater als er mit seiner Familie und dem Kater das Gericht verlässt.

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